Versicherte oder Familien, deren anrechenbares Einkommen eine festgesetzte Einkommensgrenze unterschreitet, haben Anrecht auf Prämienverbilligung (gegebenenfalls auch für Ihren Ehegatten und ihre unterhaltsberechtigten Kinder). Ein Merkblatt mit den genauen Einkommensgrenzen und ein dazugehöriges Anmeldeformular können Sie gratis auf der Gemeindeverwaltung beziehen auf welcher es wieder ausgefüllt abzugeben ist. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen auch die Kantonale AHV-Ausgleichskasse, Postfach, 1762 Givisiez, Tel.: 026/305 52 52.